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(Man muss nicht, aber es ist sinnvoll, so habe ich es verstanden.) Habe es falsch gelesen, da steht:
"Die Benutzerinformationen sind insoweit mit Informationen zu ergänzen, als sie den Benutzer deutlich darauf hinweisen, dass die Funkanlage in der Schweiz auf dem Frequenzbereich 40.715 MHz - 40.985 MHz nicht zu betreiben ist."
Also doch verboten?
MfG Yannick
Geändert von fury95 (26.08.2010 um 07:01 Uhr)
Grund: Habe einen inhaltlichen Fehler gemacht
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